Darf man Fenster in Mietwohnungen anbohren?

Darf man Fenster in Mietwohnungen anbohren?

Dies sollten Sie individuell mit dem Vermieter abklären, ob Sie Veränderungen im Wohnraum durchführen dürfen. In der Regel gilt, dass bei Auszug, die Wohnung wieder im ursprünglichen Zustand zurückgegeben werden muss. Bauliche Veränderungen sollten Sie nur nach Rücksprache durchführen, um keine Probleme zu bekommen. Dies gilt auch bei Eigentumswohnungen, falls Sie im Außenbereich Jalousien anbringen möchten. Würden diese, das Gesamtbild vom Haus beinträchtigen, kann es ebenfalls zu Differenzen mit anderen Eigentümern kommen. In der Praxis werden solche Montagen durchaus genehmigt.

Für Mietwohnungen empfehlen sich Klemmträger, die einfach in das Fenster eingeklemmt werden. Da hier nichts geklebt oder gebohrt wird, dürften diese auch ohne Genehmigung angebracht werden. Leider lassen sich diese fast nur an Kunststofffenstern montieren, weil Holzfenster nicht die richtigen Voraussetzungen zur Montage bieten.

Wer doch zum Bohrer oder zur Klebepistole greifen möchten, sollte es nicht verabsäumen, vorab den Vermieter zu fragen. Veränderungen an der äußeren Hausfassade sind bei Mietwohnungen noch heikler, weil hier jede Renovierung enorm viel Geld kostet. Zum eigenen Vorteil bleiben Sie am besten bei einem Sonnenschutz, der im inneren montiert wird.